Brandschutz an brennbaren Rohren
R30 bis R90 - Geprüft nach DIN 4102 Teil 11

Brennbare Rohre, die durch Brandabschnittswände und -decken verlaufen, werden im Brandfall sicher abgeschottet. - Geprüft nach DIN 4102 Teil 11.

Nach Allgemeiner Bauaufsichtlicher Zulassung (ABZ) kann der Abstand zwischen den Brandschutzmanschetten 0 mm betragen

Je nach den örtlichen Gegebenheiten kann die Manschette auf zwei verschiedene Arten montiert werden:

a) Eingemörtelt: Die Manschette wird in die Öffnung geschoben und anschließend eingemörtelt oder einbetoniert.

b) Angedübelt: Zur Befestigung werden die seitlichen Ankerlaschen abgewinkelt. Mittels zugelassenen Bolzenankern wird die Manschette dann an das Bauteil geschraubt. 

Brandschutz an brennbaren Rohren